KI und Verantwortung
„KI-gestützt" ist schnell behauptet. Wer Alarmsysteme für den Bevölkerungsschutz betreibt, schuldet eine präzisere Antwort: Was rechnet da, mit welchen Daten, mit welchen Grenzen — und wer trägt die Verantwortung?
Was die Modelle tun — und was nicht
Die Senteris-Plattform nutzt Modelle für drei Aufgaben:
- Plausibilisierung der Messwerte. Ausreißer, Sensordrift und Ausfälle werden erkannt, bevor sie eine Warnkette auslösen oder verstummen lassen.
- Kurzfristprognose. Aus Messreihen, Radardaten und Vorsättigung wird die wahrscheinliche Entwicklung der nächsten Minuten bis Stunden geschätzt.
- Lagebewertung im Zwilling. Das hydrologische Modell rechnet Szenarien, siehe Echtzeit-Zwilling des Einzugsgebiets.
Was die Modelle nicht tun: Sie lösen keine Einsatzmaßnahmen aus. Jeder Alarm ist eine Meldung an Menschen, die nach ihrem Alarmplan entscheiden. Diese Grenze ist kein technisches Zugeständnis, sondern Absicht — die Verantwortung für Einsatzentscheidungen bleibt bei den zuständigen Stellen.
Fehlalarme: der ehrliche Zielkonflikt
Jede Warnschwelle ist ein Kompromiss zwischen zwei Fehlern: zu spät warnen oder zu oft. Wer nie fehlalarmiert, warnt zu spät; wer ständig alarmiert, wird ignoriert. Unser Umgang damit:
- Schwellen werden je Messpunkt kalibriert, nicht pauschal gesetzt
- Nach jedem Ereignis und jedem Fehlalarm werden die Schwellen überprüft — die Nachführung ist Teil des Betriebsvertrags
- Warnstufen sind gestaffelt: die Vorwarnung an den Bauhof ist billiger als der Vollalarm und darf deshalb empfindlicher eingestellt sein
- Jeder Alarm ist protokolliert und nachvollziehbar: welcher Messwert, welche Schwelle, welche Empfänger
Menschliche Aufsicht und Protokollierung
- Alarmpläne, Schwellen und Empfängerkreise werden gemeinsam mit der Kommune festgelegt und nur dokumentiert geändert
- Die Plattform protokolliert Messwerte, Bewertungen, Alarme und Zustellwege revisionsfähig
- Modellprognosen sind im Dashboard als solche gekennzeichnet und von Messwerten unterscheidbar
Einordnung im EU AI Act
KI-Systeme als Sicherheitskomponenten im Betrieb kritischer Infrastruktur gehören nach Anhang III der KI-Verordnung zu den Hochrisiko-Systemen. Die zugehörigen Pflichten gelten nach der im Juli 2026 in Kraft getretenen Änderung durch den Digital Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744) ab dem 2. Dezember 2027. Senteris bereitet die Einstufung nicht als Pflichtübung vor, sondern als Arbeitsprogramm: Risikomanagement, Datenqualität, technische Dokumentation, menschliche Aufsicht und Protokollierung — die Abschnitte oben sind der Anfang davon. Kommunen, die heute beschaffen, können die AI-Act-Konformität als Vertragsanforderung vereinbaren.
Grundsatz: Frühalarmierung ist Entscheidungshilfe ohne Gewähr auf Vollständigkeit. Amtliche Warnungen der zuständigen Behörden bleiben in jedem Fall maßgeblich.
